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Trauerfall


 
Was empfiehlt sich bereits vor einem Todesfall?
Die eigenen Wünsche sollten frühzeitig festgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass Wünsche, die mit dem Todestag und der Beerdigung zusammenhängen, nicht in eine letztwillige Verfügung aufgenommen werden. Diese wird erst nach der Bestattung eröffnet. Angehörige oder Beauftragte müssen auf andere Weise informiert werden.
 
Wenn jemand eine Bestattung ausserhalb des Wohnortes wünscht, so empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Behörde des Wunschortes Kontakt aufzunehmen und eine schriftliche Zusicherung zu verlangen. Solche Wünsche können schriftlich beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Dies gilt auch, wenn jemand für sich eine Kremation wünscht.
 
Was soll mit den Angehörigen im Voraus besprochen und/oder allenfalls schriftlich festgehalten werden?
·
Erdbestattung oder Kremation und Art des Grabes
·
Reihengrab/Urnengrab/Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab
·
Empfänger der Todesanzeigen (Adressliste)
·
Besondere Wünsche betreffend Bestattung und Gottesdienst
·
Lebenslauf
·
Einladung zum Leidmahl (Liste derjenigen, welche den Angehörigen nicht bekannt sind.)
·
Besondere Wünsche betreffend Grabmal, Grabgestaltung und -unterhalt
Was tun bei einem Todesfall?
Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, zuerst den Arzt (Hausarzt, -Stellvertreter oder Notarzt) beiziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche das Zivilstandsamt/
Bestattungsamt benötigt. Mit der ärztlichen Todesbescheinigung (amtliches Formular) ist der Todesfall dem Bestattungsamt zu melden. Bei einem Todesfall im Spital erfolgt die Meldung direkt durch die Verwaltung; bei Heimen ist zwischen den Angehörigen und der Verwaltung eine Absprache zu empfehlen.
 
Die Meldung beim Bestattungsamt soll wenn möglich innerhalb eines halben Tages erfolgen. An Wochenenden genügt im Normalfall auch die Meldung am Montagmorgen.
Wenn das Bestattungsamt unmittelbar nach dem Todesfall orientiert wird, so kann es die Meldung an die Einsarger und den Leichenwagenführer weiterleiten. Die Einsarger und die Leichenwagenführer können durch die Angehörigen auch direkt informiert werden.
 
Besprechung mit Pfarramt und Bestattungsamt
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz über Friedhöfe und Bestattungen sowie entsprechende Vollzugsverordung /sGS458.1/11) soll der Leichnam frühestens 48 und spätestens 72 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Wartefrist von 72 Stunden darf ausnahmsweise um längstens 48 Stunden erstreckt werden, sofern der Leichnam in einer Leichenhalle oder in einem anderen hierzu besonders eingerichteten Raum aufgebahrt wird und der Arzt, welcher die Leichenschau vornahm, keine Einwendungen erhebt. In der Praxis ist es sinnvoll, unmittelbar nach dem Tod zuerst mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen und den Zeitpunkt für die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung abzuklären.
 
Kath. morgens 10.00 Uhr
Evang. nachmittags 14.00 Uhr
Anschliessend kann die Meldung beim Bestattungsamt erfolgen.
 
a) Was wird beim Pfarramt besprochen?
·
Datum und Zeit der Erdbestattung oder Urnenbeisetzung
·
Gestaltung des Gottesdienstes
·
besondere Wünsche betr. Musik und Lieder
·
Lebenslauf für Abdankung
·
Wer liest den Lebenslauf vor
 
zusätzlich für Katholiken:
 
·
Rosenkranzgebet, evtl. Jahrzeitmessen
·
Kirchliches Gedächtnis
 
b) Was wird beim Bestattungsamt besprochen?
 
·
Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation/ Urnenbeisetzung in einem Urnengrab oder im Gemeinschaftsgrab)
·
Einsargung
·
Ueberführung der Leiche in den Aufbahrungsraum oder zum Krematorium
·
Anmeldung einer allfälligen Kremation in St. Gallen
·
Allenfalls das Abholen der Urne im Krematorium
·
Datum und Zeit der Erdbestattung oder Urnenbeisetzung (nach Absprache mit dem Pfarramt)
·
Allenfalls Urnenbeisetzung in einem bestehenden Grab oder im Gemeinschaftsgrab
·
Aushändigung des Schlüssels für den Aufbahrungsraum (Rückgabe nach der Bestattung)
·
Erbenvertreter (als offizielle Zustelladresse)

 
Was ist weiter zu tun? Vor der Bestattung:
·
Angehörige und Freunde des/der Verstorbenen benachrichtigen
·
Todesanzeige für Zeitungen formulieren und aufgeben
·
Leidzirkulare bestellen bei einer Druckerei
·
Lebenslauf für das Pfarramt verfassen und abgeben
·
Wenn ein Leidmahl vorgesehen ist, das Restaurant reservieren und das Menue absprechen
·
Persönlicher Blumenschmuck bestellen
·
Evtl. angemessene Kleidung besorgen
 
Am Tage der Bestattung:
 
·
Beileidskarten aus der Kartenurne mit nach Hause nehmen
·
Für die Verdankung eingegangene Kranz-, Blumen- und Geldspenden auf den Beileidskarten vermerken
·
Wohnungen der nächsten Angehörigen gut verschliessen (Diebstahlgefahr)
 
Später:
 
·
Danksagung
·
Grabmal bestellen / Bei Unklarheiten erkundige man sich mit einem Entwurf bei der Friedhofkommission (Rathaus).
·
Grabunterhalt regeln. Der Unterhalt kann durch die Ange-hörigen selber erfolgen oder durch eine Gärtnerei. Es kann aber auch ein entsprechender Vertrag beim Bestattungsamt abgeschlossen werden.

 
Allgemeine Hinweise:
Bei einer Kremation kann auf Wunsch zuerst die öffentliche Abdankungsfeier (mit dem aufgebahrten Sarg) stattfinden. Anschliessend erfolgt die Ueberführung desselben ins
Krematorium. Die Urne kann dann später im Kreis der Familie mit oder ohne Pfarrer auf dem Friedhof beigesetzt werden.
 
Evang. Urnenbeisetzung: Dienstag, Donnerstag und Freitag, vormittags um 11.00 Uhr
 
Kath. Urnenbeisetzung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, vormittags um 11.00 Uhr
 
Gewöhnliche Bankvollmachten erlöschen per Todestag. Wer im Zusammenhang mit einem Todesfall Rechnungen zu bezahlen hat, ist deshalb auf eine Vollmacht angewiesen, die über den Tod hinaus gültig ist. Andernfalls müssen die Ausstellung einer Erbbescheinigung und die Vollmachten der Erben abgewartet werden Letztwillige Verfügung/Testament.
 
Wer besondere Wünsche hat, dem sei ein Testament oder ein Ehe- und Erbvertrag empfohlen. Lassen Sie sich bei Bedarf von Fachleuten beraten. Eine Aenderung ist zu Lebzeiten jederzeit wieder möglich.

 
Verzeichnis der Amtsstellen, Personen und Telefonnummern:
Einsargung:
Fässler Bernhard Tel. Nr. 079 357 78 59 
Benz Jakob Tel. Nr. 076 499 10 43 (Stellvertreter)
 
Meldung an die Pfarrämter:
Evang. Pfarramt Tel. Nr. 071 777 11 13
Kath. Pfarramt Tel. Nr. 071 777 11 25
Meldung an das Bestattungsamt:
während Bürozeit Tel. Nr. 071 775 81 91
Hutter Manuela
Hegglin Anita (1. Stv.)
Gehrig Patrick (2. Stv.)
Ausserhalb Bürozeit:
Hutter Manuela Tel. Nr. 071 755 74 27 (priv.)
Hegglin Anita Tel. Nr. 071 777 66 34 (priv.)
 

 
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